Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Convent Veranstaltungstechnik GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.convent-veranstaltungstechnik.de veröffentlichte Website der Convent Veranstaltungstechnik GmbH.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise konform. Die Nichtkonformitäten sind im folgenden Abschnitt aufgeführt. Grundlage dieser Bewertung ist eine Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:
- Einzelne dekorative Animationen und Scrolleffekte lassen sich zwar per „prefers-reduced-motion“ reduzieren, sind jedoch noch nicht vollständig an allen Stellen angepasst.
- Bei eingebetteten Drittinhalten (z. B. Google Maps, Consent-Banner) können Farbkontraste und Tastaturbedienung teilweise von den Convent-Standards abweichen.
- Einzelne komplexe interaktive Komponenten (z. B. sticky Slider) werden schrittweise überarbeitet, um auch mit assistiven Technologien vollständig nutzbar zu sein.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die festgestellten Barrieren zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am April 2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung auf Basis der Anforderungen des BFSG und der BITV 2.0 sowie der WCAG 2.1 AA.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Zugänglichkeit dieser Website aufgefallen? Möchten Sie uns Hinweise geben oder Informationen in einem barrierefreien Format erhalten? Dann wenden Sie sich bitte an:
Convent Veranstaltungstechnik GmbH
Daniel-Frese-Straße 4
22119 Hamburg
E-Mail: barrierefreiheit@convent-veranstaltungstechnik.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt zufriedenstellende Lösungen nicht gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos; es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
